Erfahrung schon seit 1987
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

CERVICOBRACHIALGIE
C
ervicobrachialgie-Syndrom, Cervicobrachialsyndrom

Die Cervicobrachialgie wird häufiger auch als unteres Zer vikal-Syndrom, Cervicobrachialsyndrom, Cervicobrachialgie-Syndrom oder Na cken/Schu lter/Ar m-Syndrom bezeichnet.

Die Wir belsäule als statisches Achsenorgan ist in dieser Funktion großen Belastungen ausgesetzt, entsprechend häufig treten Verschleißerscheinungen auf, die über die physiologische Degeneration (= normale Abnützung) hinausgehen und deshalb oft Beschwerden verursachen. Es ist jedoch stets zu bedenken, daß auch höhergradige Verschleißprozesse nicht unbedingt mit Schmerzen einhergehen müssen, auch gibt es keine statistische Korrelation zwischen dem Ausmaß der abnutzungsbedingten Veränderungen und der geklagten Schmerzintensität.
Das Vorhandensein abnutzungsbedingter Veränderungen, die theoretisch die geklagten Beschwerden verursachen können, darf deshalb nicht dazu verleiten, eine weitergehende Diagnostik
(= Maßnahmen zur Erkennung eines Krankheitsgeschehens) zu unterlassen.
Ver tebragene
(= von der Wir belsäule ausgehende) Schmerzen können auf die Schädigungsregion (Bewegungssegment) beschränkt bleiben und/oder in das Versorgungsgebiet eines irritierten oder geschädigten Nerven (= pseudoradikuläres oder radk uläres Syndrom) ausstrahlen.
Diffuse, in die Peripherie
(= in den äußeren Körperbereich) projizierte Schmerzen ohne faßbare Nervenstörung, begleitet von Krankheitszeichen, die dem vegetativen, unwillkürlichen Nervensystem zuzuordnen sind (z.B. örtlich vermehrte Schweißbildung), sprechen für die Funktionsstörung des Grenzstranges (= vegetative Nervenstrukturen beidseits der Wir belsäule) (Syndrom des sympathischen Grenzstranges, Thoden 1989).

Auflistung vertebragener (= wirbelsäulenbedingter) Ursachen einer Cervicobrachialgie (Cervicobrachialgie-Syndrom, Cervicobrachialsyndrom):

Degenerative Veränderungen (= durch Abnutzung hervorgerufen)
- Bandscheibenschäden (Bandscheibenvorwölbung, Bandscheibenvorfälle)
- ligamentäre Insuffizienz
(= Funktionsstörung von Haltebändern)
- Störung der gelenkigen Wirbelverbindungen
- knöcherne Veränderungen (Randzacken, Knochenwulste usw.)
Mißbildungen
- angeborene (z.B. Spina bifida, Blockwirbel, Keilwirbel)
- Wachstumsstörung (z.B. Skoliose, Scheuermann Erkrankung)
Entzündliche Erkrankungen
- Rheumatischer Formenkreis (z.B. Polymyalgia, Bech terew Krankheit)
- Infektionserkrankungen (Spondylitis z.B. durch Tbc, Staphylokokken)
Generalisierte Skeletterkrankungen
- (z.B. Osteoporose, Osteomalazie)
Tumoren der Wir belsäule
- Primärtumoren (hauptsächlich Plasmozytom)
- Metastasen
Traumen
(= Verletzungen) (Frakturen, Beschleunigungsverletzung der HW S)
Defekte, nicht verletzungsbedingte (z.B. Spondylolyse, Spondylolisthese)

Die Cervicobrachialgie (Cervicobrachialsyndrom) ist ein Sammelbegriff für Störungen verschiedenster Ursachen im Bereich des Halses, des Schul tergürtels und der Ar me.
Die mit Abstand häufigste Ursache sind von der Halswir belsäule ausgehende Störungen, hauptsächlich im Bereich der gelenkigen Wirbelverbindungen, die sog. "Wirbelblockierungen".
In der Regel klagen die Patienten über Schmerzen im Na cken, die in Schulter und
Arme ausstrahlen. Meist ist die Muskula tur neben der Wir belsäule verhärtet, häufig verbunden mit einer schmerzhaft eingeschränkten Kopfbeweglichkeit. Vielfach besteht auch Klopfschmerzhaftigkeit über den Dornfortsätzen der Halswir belsäule.
Zum Ausschluß eines die Nervenwurzeln betreffendes Krankheitsgeschehens (radikulären Symptomatik), bedarf es immer einer fachlichen Abklärung (Neurologie, Radiologie), insbesondere bei der Cervicobrachialgie (Cervicobrachialsyndrom).

Medikamentöse Schmerzbehandlung bei Cervicobrachialgie (Cervicobrachialsyndrom):
Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei diesen Sch merzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) bei Cervicobrachialgie (chronisches Cervicobrachialsyndrom):
Bei anhaltenden Schmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.

Infiltrative Lokalanästhesie bei Cervicobrachialgie (chronische):
Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die Wir belsäule angrenzenden Muskula tur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten
(= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur) nach vorheriger Identifizierung derselben.

Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden zur Behandlung der Cervicobrachialgie (Cervicobrachialsyndrom):
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von Schmerzausstrahlungen eignen sich bei Cervicobrachialgie Blockaden
(= Betäubungen) der korrespondierenden Nervenwurzeln (= Nervenaustrittsstellen neben der Wir belsäule).
Schmerzausstrahlungen in Schu lter/Ar m, wie sie bei der Cervicobrachialgie in typischer Weise vorkommen, sprechen zufriedenstellend auf die wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis nach Winnie (= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen Halsbereich) an. Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die kontinuierliche, retrograd hohe Plexus brachialis-Blockade mit Katheter (*siehe unten).

Physikalische Therapie bei Cervicobrachialgie (Cervicobrachialgie-Syndrom):
Auch die Elektrostimulation kann eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS) hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die Elektroden werden paarig paravertebral im Schmerzbereich aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden.
Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit einer Cervicobrachialgie (chronische) empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls Rückenschmerzen lindern.
Die Verordnung von Massagen ist auch bei der Cervicobrachialgie (Cervicobrachialgie-Syndrom)
nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist bei Cervicobrachialgie (Cervicobrachialgie-Syndrom) aber die heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, einen ärztlichen Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es, die Mus kulatur neben der Halswir belsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine kräftige/suffiziente Mus kulatur eine statische und dynamische Schwäche des Achsenorgans kompensieren kann.
Besonders bei akuten Blockierungen hat die manuelle Therapie (Chirotherapie) durchaus gute Erfolge aufzuweisen.
Bei schmerzhaften degenerativen
(= durch Abnützung hervorgerufenen) Veränderungen der Wir belsäule wird auch eine Röntgenbestrahlung empfohlen (Thomalske 1991). Eine Magnetfeldtherapie kann ebenfalls hilfreich sein.

Andere Therapiemaßnahmen bei Cervicobrachialgie (Cervicobrachialsyndrom):
Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur zur Behandlung der Cervicobrachialgie nicht unerwähnt bleiben.
Wichtig sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten Übungen zur Lockerung der Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. Schanzsche Krawatte sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide
(= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).
Psychotherapeutische Interventionen
können beim ausgeprägten "psychosomatischen Schmerz" angezeigt sein, da auch verdrängte Konflikte muskuläre Verspannungen und Schmerzen verstärken können.

Bei längerfristig bestehenden chronischen Schmerzen aufgrund einer Cervicobrachialgie ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

Erläuterungen:

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche, oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine gute Durchblutung optimiert auch den Stoffwechsel eines gestörten oder geschädigten Nervs.

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).

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